Häufige Fragen

Was ist Psychotherapie?
Unter dem Begriff Psychotherapie werden verschiedene psychotherapeutische Schulen und Richtungen zusammengefasst (weitere Informationen siehe unter Links). Es handelt sich um einen einzigartigen Prozess der Begegnung und Zusammenarbeit zur Hilfe in seelischer Not und bei psychischen und psychosomatischen Leiden. Streng genommen bezieht sich Psychotherapie auf die Behandlung seelischer Krankheiten, dies lässt sich aber nicht immer trennen von Persönlichkeitsentfaltung und Hilfe in konfliktreichen Situationen.

Wie lange dauert eine Psychotherapie?
Die Dauer ist abhängig von den Ursachen, den Therapiezielen und der Therapierichtung. Es gibt Kurztherapien, ebenso Langzeittherapien.

Wie unterscheidet sich Psychotherapie von psychologischer Beratung?
Bei der Beratung handelt es sich meist um eine kürzere Arbeit, z.B. in einer Krisensituation, wenn wichtige Entscheidungen zu fällen sind oder als Begleitung in einer schwierigen Lebenssituation. Die KlientInnen sind nach diagnostischen Kriterien nicht psychisch krank. Psychologische Beratung dürfen auch PsychologInnen machen, die nicht über eine Zusatzqualifikation für Psychotherapie verfügen.

Kann ich mich direkt für eine Psychotherapie anmelden oder muss ich über eine Ärztin/einen Arzt zugewiesen werden?
Sie können sich direkt anmelden. Damit die Zusatzversicherung eventuell einen Teil der Kosten übernimmt, braucht es bei den meisten Krankenkassen eine ärztliche Überweisung. Diese Überweisung kann nach Beginn der Therapie noch eingeholt werden.

Es gibt PsychologInnen, PsychotherapeutInnen sowie PsychiaterInnen. Wo liegt der Unterschied?

  • PsychologInnen haben ein Hochschulstudium in Psychologie. Seit April 2013 ist das neue Bundesgesetz über die Psychologieberufe (PsyG) in Kraft. Das Gesetz führte geschützte Berufsbezeichnungen für psychologische Berufe ein und regelt die Ausbildung, Weiterbildung und Berufsausübung von Psychotherapeuten. Seither darf sich in der Schweiz nur noch Psychologin oder Psychologe nennen, wer über einen Masterabschluss oder einen gleichwertigen Studienabschluss in Psychologie verfügt. Damit wurde Transparenz auf dem bisher unübersichtlichen Markt psychologischer Angebote geschaffen. Personen, die psychologische Dienstleistungen in Anspruch nehmen, werden dadurch vor Täuschung geschützt.
  • PsychotherapeutInnen haben zusätzlich zum Hochschulstudium in Psychologie eine mindestens vierjährige anerkannte Weiterbildung in einer oder zwei psychotherapeutischen Methoden absolviert und ihre Tätigkeit in dieser Zeit supervidieren lassen. Ob Ihr/e PsychotherapeutIn eine solche anerkannte Ausbildung hat, sehen Sie an der Berufsbezeichnung «Eidgenössisch anerkannte Psychotherapeutin», «PsychotherapeutIn SBAP», «FachpsychologIn für Psychotherapie FSP» sowie bei der Bezeichnung «Kantonale Praxisbewilligung» (entsprechend der Anerkennung schweizerische Berufsverbände sowie der zuständigen Behörden).
  • PsychiaterInnen sind ÄrztInnen, führen den Fachtitel FMH und haben eine Spezialausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie. Sie sind berechtigt, Medikamente zu verschreiben.

Was übernimmt die Krankenkasse?
Die Krankenversicherungen übernehmen die Kosten nicht in jedem Fall:

  • Bei freiberuflichen psychologischen PsychotherapeutInnen beteiligen sich die Krankenkassen an der Behandlung im Rahmen der Zusatzversicherung, sofern der/die PsychotherapeutIn anerkannt ist. Die Beiträge der verschiedenen Kassen sind unterschiedlich hoch und müssen individuell erfragt werden.

Die psychologische Psychotherapie kann via Grundversicherung abgerechnet werden, sofern sie durch delegiert arbeitende PsychotherapeutInnen erbracht wird. Eine solche liegt dann vor, wenn die Leistung auf ärztliche Anordnung hin, unter ärztlicher Überwachung und in den Räumen des Arztes stattfindet.

Die ärztliche Psychotherapie bezieht sich auf die Behandlung einer psychischen Krankheit durch ÄrztInnen und ist durch die obligatorische Krankengrundversicherung gedeckt.

Können psychologische PsychotherapeutInnen auch Medikamente verschreiben?
Nein, Psychopharmaka können nur von MedizinerInnen verschrieben werden. Oft besteht eine Zusammenarbeit zwischen ÄrztIn und PsychotherapeutIn, indem die Medikamenteneinnahme von ärztlicher Seite begleitet wird und die Psychotherapie bei einer psychologischen PsychotherapeutIn stattfindet.

Wie weiss ich, ob ich bei der richtigen Person bin?
In vielen Untersuchungen hat sich gezeigt, dass eine gute Beziehung zwischen KlientIn und TherapeutIn eine wichtige Voraussetzung für das Gelingen einer Psychotherapie ist. Folgende Hinweise deuten auf das Entstehen einer Vertrauensbeziehung:

  • Sie fühlen sich wohl und sicher im Kontakt mit der Therapeutin und in den Räumlichkeiten.
  • Sie spüren das Interesse der Therapeutin und fühlen sich von ihr verstanden und angenommen.
  • Sie halten die Therapeutin für kompetent.
  • Sie fühlen sich respektiert.

Warnsignale dafür, dass Sie nicht in den richtigen Händen sind, könnten sein:

  • Wenn keine Auskunft über Ausbildung und Methode gegeben werden.
  • Wenn es keine klaren Auskünfte zu den Rahmenbedingungen gibt (Kosten, Sitzungsdauer und -häufigkeit, Erreichbarkeit, Terminvereinbarungen und -absagen).
  • Wenn Sie sich über mehrere Sitzung grundsätzlich unwohl fühlen bei Ihrer Therapeutin/Ihrem Therapeuten.
  • Wenn Ihnen Weltsichten und Ideologien aufgedrängt werden.
  • Aber auch wenn Sie mit Ihren Problemen nicht ankommen, sich nicht ernst genommen fühlen.

Das Beste ist, wenn Sie sich trauen Ihre Vorbehalte mit der Therapeutin/dem Therapeuten zu besprechen.

Ist es wichtig, welche Methode die Therapeutin/der Therapeut anwendet?
Wie oben erwähnt ist die Qualität der therapeutischen Beziehung wichtiger als die Methodenwahl. Zudem verwenden gerade erfahrene TherapeutInnen oft mehrere Methoden.
Wichtiger ist, dass Sie Auskunft über eine bestimmte Methode bekommen und besprechen können weshalb diese Methode in Ihrem Fall Sinn macht.

Psychotherapie einzeln oder in Gruppen?
Die Wahl hängt mit der Art des Problems und der Fragestellung zusammen. Im Bereich der Selbsterfahrung bieten Gruppen Lernerfahrungen an, die im Einzelsetting nicht möglich sind. Die beiden Verfahren schliessen sich nicht aus. Manchmal ist es sinnvoll beides zu kombinieren.

Wie erfahre ich, wie ein/e TherapeutIn arbeitet?
Das Erstgespräch dient dazu sich kennen zu lernen. Dazu gehört auch, dass die Therapeutin über ihre Arbeitsweisen informiert. Falls nötig, sollten auch zwei oder drei Sitzungen abgemacht werden, um sich anschliessend zu entscheiden, ob Sie längerfristig mit dieser Therapeutin arbeiten möchten.

Was vermag Psychotherapie?
Im besten Fall vermag sie von seelischen Blockierungen und Einschränkungen zu heilen. Oft geht es aber auch darum, mit solchen Einschränkungen leben zu lernen und sie nicht nur als Stolpersteine wahrzunehmen. Dafür muss die Bereitschaft bestehen, in einer geschützten respektvollen Beziehung seine eigenen Wahrnehmungsmuster, Ängste, Ideale, Bedürfnisse etc. kennen zu lernen. Dabei entstehen die Prozesse, welche Veränderung im Erleben insgesamt, im Lebensentwurf und im Verhalten bewirken.

Ist psychotherapeutischer Erfolg sichtbar, messbar?
Über die Wirksamkeit von Psychotherapie gibt es zahlreiche Untersuchungen. Sie finden dazu Artikel in der Fachliteratur. Auch Rückmeldungen der psychotherapeutischen Fachperson können Aufschluss über die Veränderungen geben. Entscheidend sind Ihr Befinden und Ihre eigene Wahrnehmung von hilfreichen Entwicklungsschritten.

Kann Psychotherapie schaden?
Was nützt und Wirkung hat, kann auch schaden.
Dies kann durch unqualifizierte TherapeutInnen verursacht sein. Es kann aber auch sein, dass die «Chemie» nicht stimmt und dies nicht erkannt wird. Es können diagnostische Fehleinschätzungen auch von erfahrenen TherapeutInnen gemacht werden. Was immer schadet ist, wenn der Therapeut (es kommt selten auch bei Therapeutinnen vor) die Grenzen der Arbeit nicht respektiert und sich der Klientin/dem Klienten sexuell nähert oder eine solche Annäherung gestattet.
Sollten Sie in einer Psychotherapie oder Beratung eine schädliche Situation erfahren oder vermuten, können Sie sich an die Ombudsstelle des Verbandes Aargauischer Psychologinnen und Psychologen wenden: www.vap-psychologie.ch

Wie komme ich zu einer geeigneten Adresse?

  • durch Empfehlung von Personen, die psychotherapeutische Hilfe in Anspruch genommen haben.
  • durch Empfehlung von ÄrztInnen.
  • Im Kanton Aargau durch den VAP Verband Aargauischer Psychologinnen und Psychologen, welcher auch einen Beratungsführer für psychologische Beratungs-und Psychotherapiemöglichkeiten herausgegeben hat vap-psychologie.ch
  • durch die schweizerischen Berufsverbände:
    www.sbap.ch
    www.psychologie.ch

Wo kann ich mich hinwenden, wenn ich notfallmässig (auch über Nacht und an Wochenenden) psychologische oder psychiatrische Betreuung brauche?
Erster Ansprechpartner bei Notfällen ist Ihr Hausarzt oder bei dessen Abwesenheit die zentrale Notfallnummer 0900 401 501 (CHF 3.23/min).
Bei psychiatrischen Notfällen kontaktieren Sie das Kriseninterventions- und Triagezentrum (kitz) auf dem Areal der Klinik Königsfelden, das 24 Stunden am Tag und 7 Tage die Woche geöffnet ist 056 462 28 50. Mehr Infos auf www.pdag.ch/notfall
Die Dargebotene Hand Tel. 143 ist rund um die Uhr erreichbar und bietet GesprächspartnerInnen in belastenden Situationen.